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Unternehmensgründung in der Türkei

SIS International

Von Nese Yahya, Geschäftsführerin von Expatia

Der rechtliche Rahmen

Wie überall ist es eine Herausforderung, in einem neuen Land ein Unternehmen zu gründen. Wenn Sie als Ausländer in der Türkei ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie sich zunächst mit dem Gesetz über ausländische Direktinvestitionen (Nr. 4875) vertraut machen, das 2003 in der Türkei eingeführt wurde. Die wichtigsten Grundsätze dieses Gesetzes sind Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung, da sie den rechtlichen Rahmen für das liberale Investitionsumfeld in der Türkei bilden.

Nach dem Gesetz über ausländische Direktinvestitionen sind die Voraussetzungen und Pflichten für die Gründung eines Unternehmens mit ausländischem Kapital mit denen für einheimische Unternehmen identisch. Folglich entfallen nun die verschiedenen Genehmigungspflichten, die in der Vergangenheit bei der Gründung eines Unternehmens mit ausländischem Kapital erforderlich waren. Unternehmen, die nach den Regeln des türkischen Handelsgesetzbuchs mit ausländischem Kapital gegründet werden, gelten als türkische Unternehmen. Daher sind alle Pflichten und Verantwortlichkeiten unabhängig von der Art der Kapitalbeschaffung des Unternehmens identisch.

Darüber hinaus gibt es im neuen FDI-Gesetz keine Vorschriften, die eine türkische Beteiligung am Kapital oder Management eines Unternehmens mit ausländischem Kapital vorschreiben. Ein Unternehmen kann mit 100% ausländischem Kapital gegründet werden, und fast alle Sektoren sind für ausländisches Kapital offen. Die Verfahren zur Unternehmensgründung wurden ebenfalls stark vereinfacht. Dank der effizienten Verfahren kann die Registrierung und Gründung eines Unternehmens in der Türkei nun in nur einem Tag abgeschlossen werden. Unternehmen müssen ein Standardformular an einer Stelle einreichen und müssen nicht bei vielen Behörden Genehmigungsanträge einreichen. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass es nicht mehr zwingend ist, entweder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft zu gründen. Dies alles sind wichtige Punkte, die ausländische Investoren berücksichtigen sollten, die planen, in der Türkei Geschäfte zu machen.

In der Praxis

Wenn Sie in der Türkei ein Unternehmen gründen, haben Sie grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Sie können beispielsweise ein Verbindungsbüro eröffnen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass im Namen des Unternehmens keine kommerziellen Aktivitäten stattfinden dürfen. Grundsätzlich ist es nicht möglich, von einem Verbindungsbüro aus Rechnungen auszustellen. Eine weitere Alternative besteht darin, eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens zu eröffnen. Für diese Alternative benötigen Sie eine Genehmigung des Ministeriums für Industrie und Handel in Ankara und können kommerzielle Aktivitäten ausüben. Alternativ können Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft gründen. Für Ersteres benötigen Sie ein Mindestkapital von 5.000 YTL und mindestens zwei Gesellschafter, die bei Bedarf alle Ausländer sein können. Für Letzteres ist ein Mindestkapital von 50.000 YTL erforderlich und die Anzahl der Gründungsgesellschafter sollte mindestens fünf betragen. Bei beiden Optionen ist die Haftung der Gesellschafter auf das von jedem Gesellschafter eingezahlte Kapital beschränkt. Es ist auch möglich, Anteile von einem bereits bestehenden Unternehmen zu übertragen und so Gesellschafter zu werden.

Was die Beschäftigung von ausländischem Personal in einem Unternehmen in der Türkei betrifft, so ist dies möglich. Ausländer, die in der Türkei leben und arbeiten möchten, müssen jedoch eine Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit einholen und gleichzeitig eine Aufenthaltserlaubnis vom Innenministerium bzw. der örtlichen Polizeidirektion erhalten. Das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis ist jedoch recht kompliziert und schwierig.

Investieren in der Türkei

„Invest in Turkey“ ist eine staatliche Agentur, deren Ziel es ist, ausländische Investoren bei ihren Geschäftsvorhaben in der Türkei zu unterstützen und Daten und Informationen zum Geschäftsklima in unserem Land bereitzustellen. Wenn Sie größere Investitionen in der Türkei planen, ist es ratsam, Kontakt mit der Agentur aufzunehmen, die dem Unterstaatssekretariat des Finanzministeriums untersteht, und mehrere Jahre lang in diesem Umfeld aktiv zu sein.

Den Angaben der Agentur zufolge waren Ende 2006 in der Türkei rund 15.000 Unternehmen mit ausländischem Kapital tätig. Die meisten von ihnen sind im Groß- und Einzelhandel sowie in der verarbeitenden Industrie tätig. Die Hälfte dieser Unternehmen wurde von Staatsangehörigen oder Unternehmen aus EU-Mitgliedsländern gegründet. Deutschland, Großbritannien und die Niederlande sind die führenden Länder in der Gruppe der ausländischen Investoren.

Nachfolgend finden Sie einige nützliche Links, die einen Blick wert sind, wenn Sie ernsthaft an einer Unternehmensgründung in der Türkei interessiert sind.

Gewerkschaften und Organisationen

  • Verband ausländischer Investoren www.yased.org.tr
  • Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen www.deik.org.tr
  • Türkischer Industrie- und Geschäftsverband www.tusiad.org

Regierungsstellen

  • Investieren in der Türkei www.investinturkey.gov.tr
  • Büro für Investor Relations www.hazine.gov.tr/iro.htm
  • Unterstaatssekretariat des Premierministeriums für Außenhandel www.dtm.gov.tr
  • Republik Türkei Premierministerministerium Unterstaatssekretariat für Zoll www.gumruk.gov.tr

Mitwirkendes Unternehmen:
Expatia-Beratung. Istanbul, Türkei. www.expatia.net
Kontakt: Nese Yahya. [email protected]

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